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Wer ist in meiner Einrichtung für die IT zuständig?

IT-Partnerinnen und -Partner

IT-Partnerinnen und -Partner sind die Ansprechpartnerinnen und -partner auf Bereichs- oder Institutsebene, die für die Planung und den Einsatz von Software, Rechnern und lokalen Netzen zuständig sind.

Organisatorische Hinweise

IT-Partnerinnen und -Partner sind unsere Ansprechpartnerinnen und -partner, wenn wir dv-technische Informationen (Produkte, Lizenzen, sonstige Hinweise) breiter streuen wollen oder konkrete Fragen oder Probleme (z.B. Hackereinbrüche, Netzwerkprobleme) zu klären sind.

Jeder Bereich/ jedes Institut kann eine IT-Partnerin oder einen IT-Partner benennen. Es kann eine IT-Partnerin oder ein IT-Partner für mehrere Bereiche gemeinsam zuständig sein, wenn sie dv-technisch kooperieren.

Die Benennung kann formlos per Mail erfolgen. Meldungen richten Sie bitte an das Service Desk.

Es können nur festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt werden, da es auch um Fragen gehen kann, die gegebenenfalls eine schnelle und direkte Entscheidung oder auch systemtechnische Eingriffe erfordern, die die Arbeitsfähigkeit des Bereichs oder des Instituts betreffen können.

Bitte denken Sie daran, uns beim Ausscheiden einer Person zu informieren und die Nachfolgerin oder den Nachfolger rechtzeitig zu benennen!

Darüber hinaus fungieren für die Koordinierung der I&K-Bedürfnisse der Fachbereiche bzw. Fakultäten sowie zentralen Einrichtungen von Universität und anderer Dortmunder Forschungseinrichtungen IT-Beauftragte als offizielle Sprecherinnen und Sprecher dieser Einrichtungen.

Mailingliste

Die IT-Partnerinnen und -Partner erhalten im Normalfall Informationen unterschiedlicher Art per Post und per Mail (über einen Mailverteiler) zugesandt.

Bei dem Mailverteiler handelt es sich um eine moderierte Liste, d.h. Mails können nur eingetragene Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Liste verschicken. Teilen Sie daher bitte mit der Benennung auch die Mailadresse der neuen IT-Partnerin oder des neuen IT-Partners mit. Selbstanmeldungen sind möglich, werden jedoch erst aktiv in die Liste eingetragen, wenn die Listenadministratorin oder der Listenadministrator die Anmeldung bestätigt.

Neben der IT-Partnerin oder dem IT-Partner werden weitere Personen in die Liste nur dann aufgenommen, wenn dies zuvor von der IT-Partnerin oder vom IT-Partner oder der Leiterin oder dem Leiter der Einrichtung bestätigt wurde.

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