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Beirat des ITMC

Die Aufgaben des Beirats für das ITMC werden in § 5 der „Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC)“ beschrieben:

  1. Um die Nutzerorientierung zu gewährleisten, wird zur Unterstützung und Kontrolle der Arbeit des ITMC ein Beirat eingerichtet.
  2. Der Beirat wird vom Rektorat der Technischen Universität Dortmund für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt; die Bestellung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Rektorat widerrufen werden. Die Amtszeit für die Mitglieder aus derGruppe der Studierenden beträgt ein Jahr. Wiederbestellung ist möglich.
  3. Im Beirat sollen die wesentlichen universitären Nutzer*innen der Dienstleistungen der IT- und Medienversorgung repräsentiert sein, insbesondere die Fakultäten. Der Beirat besteht aus den folgenden Mitgliedern: Die Mitglieder nach lit. a) bis c) werden vom Rektorat auf Vorschlag des Senats bestellt, die Mitglieder nach lit. d) bis f) werden direkt vom Rektorat bestellt.
    • a) zwei Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
    • b) ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden,
    • c) ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
    • d) ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
    • e) ein Mitglied aus der Gruppe der IT-Beauftragten der Fakultäten,
    • f) ein externes Mitglied.
  4. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht zur Vertretung zu übertragen.
  5. Der Beirat nimmt Stellung zu:
    • dem Entwicklungskonzept des ITMC,
    • der Budgetplanung für das ITMC- dem Dienstleistungskatalog,
    • der Zielvereinbarung,
    • dem Jahresbericht.
  6. Der Beirat tagt mindestens dreimal pro Jahr.
  7. Die Leiterin/der Leiter des ITMC lädt zu den Beiratssitzungen ein und leitet dieSitzungen. Die Leiterin/der Leiter ist dabei ohne Stimmrecht.
  8. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.