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Wer ist in meiner Einrichtung zuständig?

IT-Beauftragte

IT-Beauftragte sind die Ansprechpartnerinnen und -partner bei strukturellen oder koordinierenden Fragen zu Einsatz und Anforderungen der Informationstechnik in der jeweiligen Einrichtung, die übergreifende Bedeutung und Wirkung haben. Sie fungieren als Sprecherinnen und Sprecher der gesamten Einrichtung.

Zu den Aufgaben gehört u.a. auch die Koordinierung des Softwarelizenzmangements für die Fakultät / Einrichtung. Hierzu zählt insbesondere die Berechtigung zur Bestellung dienstlicher Softwarelizenzen im Softwareportal des Handelspartners. Sie können weitere Personen benennen, die zur Bestellung von Software berechtigt sind. Details hierzu werden in den Informationen zu Softwarelizenzen unter Bestellabwicklung über den Handelspartner beschrieben.

 

Organisatorische Hinweise

Je Fakultät und Einrichtung ist eine IT-Beauftragte oder ein IT-Beauftragter zu benennen. Vertreterinnen und Vertreter können benannt werden. Die Benennung muss durch die Dekanin / Leiterin bzw. den Dekan / Leiter der Einrichtung erfolgen.

Bitte denken Sie daran, uns beim Ausscheiden einer Person zu informieren und die Nachfolgerin oder den Nachfolger rechtzeitig zu benennen!

Sonstiges

Zusätzlich zu den IT-Beauftragten können Bereiche und Institute weitere Personen als IT-Partner/innen benennen, die als lokale Ansprechpartnerinnen und -partner für konkrete, informations- und medientechnische  Themen und Probleme fungieren.

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