Beirat des ITMC
Die Aufgaben des Beirats für das ITMC werden in § 5 der „Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC)“ beschrieben:
- Um die Nutzerorientierung zu gewährleisten, wird zur Unterstützung und Kontrolle der Arbeit des ITMC ein Beirat eingerichtet.
- Der Beirat wird vom Rektorat der Technischen Universität Dortmund für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt; die Bestellung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Rektorat widerrufen werden. Die Amtszeit für die Mitglieder aus derGruppe der Studierenden beträgt ein Jahr. Wiederbestellung ist möglich.
- Im Beirat sollen die wesentlichen universitären Nutzer*innen der Dienstleistungen der IT- und Medienversorgung repräsentiert sein, insbesondere die Fakultäten. Der Beirat besteht aus den folgenden Mitgliedern: Die Mitglieder nach lit. a) bis c) werden vom Rektorat auf Vorschlag des Senats bestellt, die Mitglieder nach lit. d) bis f) werden direkt vom Rektorat bestellt.
- a) zwei Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
- b) ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden,
- c) ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
- d) ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
- e) ein Mitglied aus der Gruppe der IT-Beauftragten der Fakultäten,
- f) ein externes Mitglied.
- Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht zur Vertretung zu übertragen.
- Der Beirat nimmt Stellung zu:
- dem Entwicklungskonzept des ITMC,
- der Budgetplanung für das ITMC- dem Dienstleistungskatalog,
- der Zielvereinbarung,
- dem Jahresbericht.
- Der Beirat tagt mindestens dreimal pro Jahr.
- Die Leiterin/der Leiter des ITMC lädt zu den Beiratssitzungen ein und leitet dieSitzungen. Die Leiterin/der Leiter ist dabei ohne Stimmrecht.
- Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.