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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites, Lernmanagementsysteme sowie Online-Umfrage-Tools entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für LimeSurvey der TU Dortmund gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

Produktbeschreibung

Getestet wurde LimeSurvey Version 6.16.7 der Technischen Universität Dortmund, erreichbar unter https://umfragen.tu-dortmund.de 

LimeSurvey ist eine Open-Source Websoftware zur Erstellung von Online-Umfragen. 
Die Angaben zur Barrierefreiheit basieren auf eigenen Tests, die vom ITMC und dem Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit durchgeführt wurden (ausführlicher Bericht unter: barrrierefreiheit.dh.nrw/tests/ergebnisse/limesurvey). Die Test beziehen sich auf das Frontend, d.h. auf die mit LimeSurvey generierten Umfragen. 

Der ausführliche Testbericht des Kompetenzzentrums digitale Barrierefreiheit enthält zudem Hinweise für die Erstellung von Umfragen und die Nutzung mit verschiedenen assistiven Technologien. 

Für das LimeSurvey der TU Dortmund wurden Anpassungen an das Corporate Design der TU Dortmund vorgenommen, die die entsprechenden Erfolgskriterien nach der EU-Richtlinie 2016/2102 erfüllen.

DoBuS sowie das Team DLL@ITMC bieten Lehrenden Anleitungen, Weiterbildungsmaßnahmen und Beratungen zur Barrierefreiheit an, um sie bei der Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien zu unterstützen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Limesurvey ist teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. 

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte nach EN-Norm 301 549

9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

Überschriften für Fragengruppen und Fragen werden in Umfragen nicht automatisch ausgezeichnet. 

Hinweis für Autor*innen: Für eine bessere Übersichtlichkeit, insbesondere für Screenreader-Nutzende, wird empfohlen, Fragengruppen und bei längeren Umfragen auch die Fragen über den Editor oder html als Überschriften auszuzeichnen. 

9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut

Matrixfragen sind mit Ausnahme der „Matrix Spalte“ als nicht barrierefreie Tabellen organisiert. Sie können mit dem Screenreader nicht auf die übliche Art und Weise bedient werden. 

Hinweis für Autor*innen: Wenn Sie Matrixfragen verwenden müssen, nutzen Sie „Matrix Spalte“.

9.1.4.10 Inhalte brechen um

In der mobilen Ansicht wird die Matrixfrage responsiv von einer Tabelle in eine gestapelte Listenansicht umgewandelt: Jede Zeile (Item) wird als eigener Abschnitt angezeigt, darunter folgen die zugehörigen Antwortoptionen als Radiobutton-Liste. In dieser Darstellung setzt sich die Item-Überschrift nicht ausreichend von den Antwortoptionen ab, sodass die Zuordnung von Item und Auswahl erschwert ist. 

9.2.1.1 Ohne Maus bedienbar

Dateiuploads sind mit der Tastatur nicht möglich, da der Upload-Schalter im Dialogfeld nicht aktiviert werden kann.

Bei der Rangfolgenfrage ist es mit der Tastatur nicht möglich, die ausgewählten Rangfolgen zu verändern.

Hinweis für Autor*innen: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf diese Fragetypen.

9.2.4.3 Sinnvolle Reihenfolge bei der Tastaturbedienung

Beim Fragetyp „Eingabe auf Anfrage“ bauen mehrere Teilfragen aufeinander auf. Die Teilnehmenden werden aufgefordert, eine Zeile hinzuzufügen. Wenn Teilnehmende den Schalter „Zeile hinzufügen“ aktiviert haben, müssen sie sich mit dem Tabulator oder mit der Pfeiltaste zurückbewegen, um in die neue Zeile zu gelangen. Das entspricht nicht der üblichen Reihenfolge. 

9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich

Der Tastaturfokus ist bei zwei Fragetypen nicht sichtbar, wodurch das Ausfüllen wesentlich erschwert ist:

  • Rangfolge
  • Bildauswahl/Mehrfachauswahl (hier kann kein Alternativtext hinterlegt werden)

9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern

Die Warnhinweise bei Fehlern, wenn ein bestimmtes Eingabeformat vorgesehen ist, erscheinen nur kurz und werden deshalb schnell übersehen. Durch Screenreader werden sie nicht automatisch angesagt.

9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar

Die Warnhinweise bei Fehlern, wenn ein bestimmtes Eingabeformat vorgesehen ist, erscheinen nur kurz und werden deshalb schnell übersehen. Durch Screenreader werden sie nicht automatisch angesagt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2026 erstellt. Über die Methoden der Barrierefreiheitsprüfung informiert die Übersicht der angewandten Arbeitstechniken. Es wurden Tests mit folgenden assistiven Technologien durchgeführt.

Blindheit und Sehbeeinträchtigung

  • Screenreader-Nutzung JAWS, NVDA
  • Vergrößerung

Neurodivergenz und Teilleistungsstörungen (Autismus, ADHS, Leserechtschreibschwäche)

  • Darkreader
  • Sprachausgabe
  • Je nach Bedarf unterschiedliche Techniken zur Vereinfachung der Ansichten und Ausblendung von ablenkenden Elementen.

Motorische Beeinträchtigungen

  • Tastaturbedienung

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie bei der Verwendung von LimeSurvey auf Barrieren stoßen, können Sie sich an den Service Desk des ITMC (Mail: service.itmc@tu-dortmund.de | Telefon: 0231 755 2444) wenden. Bitte geben Sie in Ihrer Meldung an, auf welche Seite Sie auf Barrieren gestoßen sind. Der ServiceDesk wird Ihre Meldung direkt an die verantwortliche Person weiterleiten, die sich bei Ihnen melden wird und Ihnen, falls notwendig, eine für Sie zugängliche alternative Umsetzung zur Verfügung stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit Informationstechnik der Internetseite umfragen.tu-dortmund.de innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf der Seite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik